Kanzlei Fragel
Wir setzen Ihr Recht durch

Kosten

Bezüglich der Kosten setzten wir auf Transparenz und auf eine enge Abstimmung mit dem Mandanten. Wir klären Sie grundsätzlich im Voraus über die zu erwartenden Kosten auf, sodass Sie hinterher keine „bösen Überraschungen“ erleben.

Vergütungsmodelle

Wir arbeiten grundsätzlich mit verschiedenen Vergütungsmodellen:

Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Diese Gebühren bemessen sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert Ihrer Angelegenheit, sowie nach gesetzlich festgesetzten Gebührensätzen.

Stundensatzvereinbarung

Bei einem Stundenhonorar vereinbart der Rechtsanwalt sein Honorar in Abhängigkeit von dem zeitlichen Aufwand, den er für die Bearbeitung aufbringt. Der Vorteil dieser Vergütungsvereinbarung liegt darin, dass der Anwalt nur für seine tatsächlich geleisteten Tätigkeiten vergütet wird.
Unsere Stundensätze beginnen bei 250,00 € + MwSt.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen (z.B. Advocard) rechnen wir selbstverständlich über diese ab.
Erstberatungen werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Ratenzahlung der Anwaltskosten

Sie können mit unserer Kanzlei auch eine montatliche Ratenzahlung der Anwaltskosten vereinbaren. Die Höhe der Raten und die Dauer der Ratenzahlung kann individuell vereinbart werden.  

Mit dieser Zahlungsmöglichkeit erhalten Sie vollen Rechtsbestand, auch wenn Sie momentan nicht in der Lage sind, die Kosten in voller Höhe aufzubringen.

Eine Ratenzahlung der Gerichtskosten können wir nicht anbieten, da das Gericht erst nach der vollständigen Zahlung der Gerichtskosten tätig wird.

Verfahrenskostenhilfe/ Prozesskostenhilfe

Sollten Sie über kein und wenig Einkommen verfügen ist es in vielen Fällen möglich, für das gerichtliche Verfahren, Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Auch hierbei beraten wir Sie ausführlich und stellen die erforderlichen Anträge. Vorgerichtliche, anwaltliche Kosten werden von der Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe übernommen.