Kanzlei Fragel
Wir setzen Ihr Recht durch

Internationales Erbrecht

Ein internationaler bzw. grenzüberschreitender Erbfall liegt vor, wenn er einen Bezug zu mehreren Ländern hat. Ein Beispiel dafür ist, wenn der Verstorbene im Ausland lebt, die Erben in einem anderen Land als der Erblasser leben oder wenn der Erblasser Vermögen und Immobilien in mehreren Ländern bzw. im Ausland besaß. In solchen Fällen muss geprüft werden welches Recht zur Anwendung kommt. Dabei müssen neben den nationalen Rechtsvorschriften auch zahlreiche EU-Normen berücksichtigt werden. Seit dem 17.08.2015 gilt für das Erbrecht die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO), die in Mitgliedstaaten der EU unmittelbar anwendbar ist. Sie beschäftigt sich mit der Frage des anwendbaren Erbrechts innerhalb der EU.


Unsere Leistungen im Bereich des internationalen Erbrechts

Unsere Anwälte klären für Sie verbindlich, welche Rechtsordnung bei einem internationalen Erbfall zur Anwendung kommt und wie im Ausland der Erbnachweis zu führen ist, beispielsweise durch die Anerkennung ausländischer Testamente oder durch das EU-Nachlasszeugnis, auch „europäischer Erbschein“ genannt. Wir unterstützen Sie auch in Fällen von einer Nachlassspaltung. Zu einer solchen kann es kommen, wenn Immobilien einer anderen Rechtsordnung unterliegen als das restliche Vermögen des Erblassers.

Zudem arbeiten wir speziell in Spanien, Österreich und den Balkanstaaten mit Anwälten und Steuerberatern eng zusammen, um die für Sie beste Lösung auszuarbeiten. Wir finden für Sie die „Steuerschlupflöcher“, um so die Erbschaftssteuern zu vermindern, und regeln alles vor Ort mit Unterstützung unserer Kooperationspartner, sodass Ihre persönliche Anwesenheit im Ausland nicht erforderlich ist.

Kooperationen und Erfahrungen

Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrungen mit internationalen Fällen und vertreten unsere Mandanten in den Sprachen Englisch, Spanisch, Kroatisch, Bosnisch und Serbisch. Wir arbeiten eng mit unseren Kooperationspartnern im Ausland und können so für unsere Mandanten eine umfassende und bestmögliche Betreuung gewährleisten.


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