Kanzlei Fragel
Wir setzen Ihr Recht durch

Familienrecht


Scheidung

Ihr Scheidungsanwalt für Hamburg, Kiel und Berlin

Nicht jede Ehe endet mit einem "glücklich bis ans Lebensende".
Jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Wenn Sie sich über das Scheidungsrecht informieren, befinden Sie sich wahrscheinlich bereits in einer Ehekrise.

Mit dem Ende der Ehe beginnt ein neuer Lebensabschnitt, das Leben endet nicht. Und auch wenn das Ende zunächst sehr schmerzhaft ist: Ein Neuanfang nach einer unglücklichen Ehe kann wunderschön werden. Ihr Leben kann sich verbessern und Sie können wieder glücklich werden.

Aber bevor Sie in diesen neuen Lebensabschnitt starten können, ist es wichtig, sich klug und umfassend bezüglich aller nun bevorstehenden Probleme und Fragen beraten zu lassen, sowie die notwendigen Schritte einzuleiten, um die bestmöglichen Konditionen für Sie herauszuhandeln.
Dafür benötigen Sie einen starken und zuverlässigen Partner mit langjähriger Erfahrung im Familienrecht an Ihrer Seite, der stets für Sie da ist und Sie gut berät.

Mit uns an Ihrer Seite als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht haben Sie diesen starken Partner, der Sie durch diese schwierige Phase begleitet. Wir unterstützen Sie und kümmern uns um die komplizierten rechtlichen Abläufe, damit Sie am Ende glücklich geschieden sind.

Der Fokus unserer Kanzlei liegt auf Findung von einvernehmlichen Lösungen, denn damit erzielen wir Ergebnisse, die tragfähig und nachhaltig sind, und dem Wohle aller Beteiligten dienen. Auch für komplizierte und hoffnungslose Situationen finden wir eine Lösung. Wir sind aber auch bereit konsequent für ihre Rechte zu kämpfen.


Trennung

Kurz vor Ablauf des Trennungsjahres kann ein Ehepartner den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Das Trennungsjahr beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Tag der Trennung. Auf die Dauer der Ehe kommt es hierbei nicht an. Auch bei Kurzehen müssen die Ehepartner diese Trennungszeit einhalten.

Nur in besonderen Fällen muss das Trennungsjahr nicht eingehalten werden. Dies stellt aber eine seltene Ausnahme dar und bedarf bestimmter Voraussetzungen. Auch hierbei beraten wir sie gerne. Unsere Anwälte haben schon erfolgreich einige „Blitzscheidungen“ vor Gericht durchgesetzt. Somit wird eine schnelle Scheidung ermöglicht. 

Trennungsunterhalt

Im Falle einer Trennung hat der wirtschaftlich schwächere Ehepartner einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser Trennungsunterhalt wird so lange bezahlt bis die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Nach der rechtskräftigen Scheidung steht dem Ehepartner möglicherweise ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu.

Onlinescheidung - Blitzscheidung 

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, Ihre Scheidung ganz einfach von zu Hause aus online zu beantragen, ohne dass ein Besuch in unserer Kanzlei erforderlich ist.

Die Onlinescheidung ist für Sie ein einfacher, kostengünstiger und stressfreier Weg zu Ihrer Scheidung.

Füllen Sie einfach unser Formular zur Onlinescheidung aus. Alle erforderlichen Unterlagen, wie z.B. die Heiratsurkunde, können Sie uns danach in aller Ruhe zusenden. Nach der erfolgreichen Beantragung Ihrer Scheidung müssen Sie nur einmal persönlich zum kurzen Scheidungstermin beim Familiengericht kommen.

Trotz der Onlinescheidung müssen Sie auf eine Beratung durch unsere Rechtsanwälte nicht verzichten. Wir sind für Sie jederzeit da und helfen Ihnen im ganzen Scheidungsverfahren, ob persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz. 


Zugewinnausgleich

Bei einer Scheidung erfolgt die güterrechtliche Auseinandersetzung der Ehegatten durch den sogenannten Zugewinnausgleich. Wer während der Ehe Vermögen hinzugewonnen hat, muss davon gegebenenfalls etwas abgeben. Problematisch ist die Ermittlung des Zugewinns, wenn die Ehegatten während der Ehe gemeinsam Immobilien (z.B. ein Haus oder eine Eigentumswohnung) erworben haben oder Unternehmen bzw. Unternehmensanteile zum Vermögen der Ehegatten gehören.

Als Kanzlei mit besonderer Expertise im Bereich des Familienrechts und Wirtschaftsrechts beraten wir Unternehmer und Privatpersonen in allen Fragen rund um den Zugewinn bzw. Zugewinnausgleich.

Wir arbeiten eng mit verschiedenen Immobilienmaklern und Wirtschaftsprüfern, sowie Steuerberatern zusammen. Wir helfen Ihnen auch beim Verkaufen oder bei der Wertermittlung Ihres Hauses oder einer anderen Immobilie (z.B. Wohnung) bei Trennung oder Scheidung. Unsere Kooperationspartner in den Ländern Spanien, Österreich und den Balkanstaaten (Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro) unterstützen uns vor Ort und bieten uns die Möglichkeit die optimale Lösung für Sie zu finden.

Kindesunterhalt

Gerade nach einer Trennung ist es eine brennende Frage, ob und wie viel Kindestunterhalt bezahlt werden muss. Das lesen der Düsseldorfer Tabelle allein beantwortet diese Fragen nicht zufriedenstellend. Möglicherweise besteht, neben den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle, noch ein weiterer Anspruch auf Mehrbedarf oder Sonderbedarf (z.B. Kita-Gebühren, Krankenkosten, Schulische Kosten etc.)

Hierbei kann Ihnen unsere Kanzlei helfen. Wir berechnen den genauen Kindesunterhalt und setzen diesen Anspruch gerichtlich oder außergerichtlich durch. Im Falle eines Ausbleibens der Unterhaltszahlungen leiten wir für Sie die Vollstreckung ein.

In vielen Fällen kann auch eine Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, sodass Sie ohne Kosten zu Ihrem Recht kommen. Sie zahlen dann, unter Vorbehalt, keine Anwalts- oder Gerichtskosten. 

Sorgerecht

Haben sich die Eltern des Kindes getrennt oder sind bereits geschieden, so ist das Sorgerecht und Umgangsrecht sicherlich ein wichtiges zu klärendes Thema für Sie. Wer hat das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder?  Wann und wie oft dürfen Väter (Mütter) ihre Kinder nach der Trennung oder Scheidung sehen? Dürfen Väter (Mütter) mit ihren Kindern in den Urlaub fliegen?

Unsere Rechtsanwälte stehen an Ihrer Seite und setzen sich für Ihr Sorgerecht und eine für Sie möglichst passende Umgangsregelung ein.

Wir stehen an Ihrer Seite und kämpfen für Ihr Sorgerecht oder eine für Sie möglichst passende Umgangsregelung, sodass Sie Ihre Kinder bei sich haben oder regelmäßig wiedersehen können.


Ehevertrag

Viele Paare denken bei ihrer Hochzeit nur an ihr Eheversprechen „bis dass der Tod uns scheidet“ und machen sich in der Regel wenige Gedanken darüber, was sich im Falle einer Trennung in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht für beide ergeben kann. 

Ein Ehevertrag sieht für viele künftige Ehepaare unromantisch aus. Dabei kann ein ordentlich aufgesetzter Ehevertrag im Falle einer Scheidung oder Trennung viel Leid und Streitigkeiten ersparen und eine gute menschliche Beziehung auch nach der Scheidung erhalten. Insbesondere können Paare, bei denen sich die wirtschaftlichen Verhältnisse stark voneinander unterscheiden, durch einen Ehevertrag profitieren.

Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag stellt einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Eheleuten dar, der individuelle Regelungen im Falle einer Scheidung oder bei vorzeitigem Tod vorsieht, die von den gesetzlich normierten Regelungen abweichen. Häufig werden von den Eheleuten im Rahmen eines Ehevertrags eine Gütertrennung, Aufteilung des Vermögens nach der Scheidung, Ausgleich von Rentenansprüchen oder Regelungen zum nachehelichen Unterhalt vereinbart.

Welche Vorteile hat ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag kann künftige Streitigkeiten im Falle einer Trennung oder Scheidung zwischen den Eheleuten vermeiden. Individuelle Regelungen bezüglich des Versorgungsausgleichs und der Unterhaltsansprüche können Vorteile für beide Eheleuten bringen.

Können die Eheleute einen Ehevertrag nach der Hochzeit abschließen?

Ein Abschluss eines Ehevertrags nach der Eheschließung ist gesetzlich zulässig. Auch eine Änderung des Ehevertrags während der aufrechten Ehe ist möglich. Es ist aber ratsam den Ehevertrag vor der Hochzeit abzuschließen, da die Ehepartner zu diesem Zeitpunkt an fairen Regelungen und Kompromissen für den Fall einer Scheidung interessiert sind. Bei der Beurkundung des Ehevertrags arbeiten wir mit unseren Notaren zusammen. 

Mediation im Familienrecht

Die Mediation im Bereich des Familienrechts ist oft ein sehr erfolgreiches Instrument zur Streitbeilegung und Erzielung einer einvernehmlichen Vereinbarung, die zur Zufriedenheit aller Beteiligten führt.  Ein Mediationsverfahren erspart Ihnen die Kosten für ein gerichtliches Verfahren, Anwaltskosten sowie Zeit und Energie. Wir bieten Ihnen Mediatoren für Streitigkeiten bei Scheidungen (Trennungen) oder Unstimmigkeiten beim Sorgerecht oder Umgang an. Unsere verhandlungsstarke und kompetente Anwälte können auf friedliche Art und Weise eine einvernehmliche Vereinbarung finden, die zum Wohle aller Beteiligten dient.   

Möchten Sie sich über die Kosten im Familienrecht informieren, erfahren Sie hier mehr


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